Strafe
Heim- und Haustiere auszusetzen ist gemäß § 3 Abs. 3 des deutschen Tierschutzgesetztes verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe zwischen 5.000,- € und 25.000,- € bestraft.
Läuft mir jemand über den Weg, der mir sagt, dass er seine Mäuse ausgesetzt hat, zeige ich denjenigen an. Da kenne ich weder Freund, noch Feind.