maeuse-nach-draussen

Strafe


Heim- und Haustiere auszusetzen ist gemäß § 3 Abs. 3 des deutschen Tierschutzgesetztes verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe zwischen 5.000,- € und 25.000,- € bestraft.




Läuft mir jemand über den Weg, der mir sagt, dass er seine Mäuse ausgesetzt hat, zeige ich denjenigen an. Da kenne ich weder Freund, noch Feind.

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© Anna Jedamczyk

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